|
| |
|
|
|
|
|
| Allgemeine
Geschäftsbedingungen der PC&MORE GmbH
|
|
|
|
|
1
Allgemeines
Es
gelten für Angebote und Lieferungen von PC&MORE
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen,
vorbehaltlich hiervon abweichender
individualvertraglicher Regelungen sowie der
allgemeinen Vertragsbedingungen für
Computerprogramme und Programmpflege, Consulting.
Die Anwendung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen
ist ausgeschlossen (Geltungs-klausel).
|
|
2
Preise
Die
Preise berechnen sich nach der bei
Vertragsabschluss gültigen Preisliste und
verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden
Umsatzsteuer. Mit Erscheinen einer neuen
Preisliste verlieren vorangegangene Preislisten
ihre Gültigkeit. Im Preis nicht enthalten sind
die Kosten für Versand, Transportversicherung und
Montage. Anderslautende Bedingungen sind auf den
jeweils gültigen Bestellformularen vermerkt.
Teilleistungen können von PC&MORE abgerechnet
werden, wenn die Teilleistung in ihrer
Funktionalität abgeschlossen ist. Tritt der Käufer
nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück ohne
hierzu berechtigt zu sein, wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % des
Warenwertes berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Schadens bleibt PC&MORE vorbehalten. Demgegenüber
wird dem Käufer die Möglichkeit des Nachweises
eines geringeren Schadensbetrages eingeräumt
|
|
3
Änderungsvorbehalt
IT-Produkte
unterliegen der ständigen technischen Änderungen
und Neuerungen, deshalb müssen Nachfolgeprodukte
gegebenenfalls akzeptiert werden. Serienmäßig
hergestellte Stücke werden nach Muster verkauft.
Jeweils geringfügige Änderungen durch Modell-
und Produktionsumstellungen bleiben vorbehalten,
und müssen durch den Käufer akzeptiert werden.
Angebote sind freibleibend.
|
|
4 Lieferbedingungen
Liefertermine
oder -fristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch PC&MORE, um verbindlich zu sein.
Lieferfristen beginnen – soweit keine
anderweitige Vereinbarung getroffen wurde – mit
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Möglichkeit
der Vereinbarung neuer Lieferfristen, z.B. bei
Vertragsänderungen, -erweiterungen etc. bleibt
hiervon unberührt.
Bei Überschreitung des Liefertermins hat der Käufer
PC&MORE eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Beruht die Überschreitung des Liefertermins auf
einem Verschulden Dritter – z.B. des
Herstellers, Lieferanten oder beauftragten
Spediteurs – so ist ein Rücktritt des Käufers
ausgeschlossen, anderweitige Rechtsansprüche des
Käufers bleiben hiervon unberührt.
Zum vereinbarten Preis werden Liefer- und
Versandkosten sowie eine evtl. von dem Käufer gewünschte
Transportversicherung zusätzlich berechnet.
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den
Frachtführer auf den Käufer über. Der Käufer
haftet dafür, dass die Warenübergabe in seinem
Bereich mit üblichen Transportmitteln erfolgen
kann. Unabhängig hiervon ist die Geltendmachung
von Ansprüchen des Käufers von der Reklamation
und Aufnahme gegenüber dem Transportunternehmen
sowie der Mitteilung an PC&MORE abhängig.
Die Gefahr bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer,
die frachtfrei zu erfolgen haben, trägt der Käufer
bis zur Übergabe in den jeweiligen Geschäftsräumen
von PC&MORE.
|
|
5 Annahmeverzug des
Käufers
Wenn
der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten
angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware
verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt,
nicht abnehmen zu wollen, kann PC&MORE vom
Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
Bei der Geltendmachung von Schadensersatz wegen
Nichterfüllung kann PC&MORE 25 % des
vereinbarten Nettokaufpreises ohne Abzüge
fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass
ein Schaden bei PC&MORE nicht oder in
geringerem Umfang entstanden ist. PC&MORE
bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens
vorbehalten.
|
|
6 Installation und
Montage
Sofern
nicht anders vereinbart übernimmt PC&MORE
lediglich die Aufstellung und Installation der
Ware gegen zusätzliche Vergütung. Dabei sind die
Mitarbeiter von PC&MORE nicht befugt, Arbeiten
auszuführen, die über die vereinbarte
Aufstellung, Montage oder Installation
hinausgehen. Der Käufer hat auf Montagerisiken
wie z.B. Elektro- und Wasserleitungen oder zu dünne
Wände hinzuweisen. Die Entfernung alter Geräte
obliegt ausschließlich dem Käufer.
Offensichtlich fehler- bzw. mangelhaft durchgeführte
Montagearbeiten müssen innerhalb von 14 Tagen ab
Ausführung schriftlich angemahnt werden.
|
|
7 Gewährleistung
und Mängelrügen
Betreffend
Software wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich
ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie
für alle Anwendungsbedingungen garantiert
fehlerfrei laufen. Es kann nicht gewährleistet
werden, dass die Software in allen Funktionen den
Anforderungen des Käufers entspricht. Auf mögliche
Unverträglichkeiten zwischen Hardware und
Software grundsätztlich ebenso wie Unverträglichkeiten
zwischen alter Hardware und neuer Software und
umgekehrt wird ausdrücklich hingewiesen. Der Käufer
trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl,
Installation und Nutzung sowie die damit
beabsichtigten Ergebnisse.
Unbeschadet dessen kann PC&MORE zunächst im
Falle rechtzeitig und begründeter Mängelrügen
wahlweise nachbessern oder Ersatzlieferung
leisten. Der Käufer kann die Rückgängig-machung
des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des
Preises (Minderung) verlangen, wenn die 3 malige
Nachbesserung fehlschlägt oder PC&MORE die
Ersatzlieferung verweigert oder die Nachbesserung
bzw. Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener
Frist erbringt. Die Nachbesserung erfolgt grundsätzlich
bei PC&MORE, oder wenn dies mit dem Käufer
vereinbart ist, auch vor Ort.
Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften von
Software ist die Gewährleistung auf Mangelschäden
begrenzt und für solche Mangelfolgeschäden
ausgeschlossen, die nicht von der Zusicherung
umfasst sind und auch nicht durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit durch PC&MORE zu
vertreten sind.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die
gelieferte Ware nicht entsprechend der jeweiligen
Produktspezifikation betrieben, insbesondere
unsachgemäße Reparaturmaßnahmen, Eingriffe
durchgeführt oder sonstige Veränderungen
vorgenommen wurden.
Die Gewährleistung erstreckt sich ferner nicht
auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche
Abnutzung, Feuchtigkeit, sonstige Temperatur- oder
Witterungseinflüsse oder unsachgemäße
Behandlung oder Vandalismus entstehen. Gleiches
gilt für die Nichtnutzbarkeit zugesicherter
Eigenschaften aufgrund besonderer technischer oder
sonstiger besonderer Umweltbedingungen, die
PC&MORE nicht mitgeteilt worden sind.
Soweit keine hiervon abweichenden Vereinbarungen
getroffen wurden, verjähren Gewährleis-tungsansprüche
des Käufers binnen einer Frist von sechs Monaten
ab Besitzeinräumung. Gewährleistungsansprüche
wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn
sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab
Besitzeinräumung schriftlich rügt. § 377 HGB
bleibt im übrigen unberührt
|
|
8
Eigentumsvorbehalt
Bis
zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen von PC&MORE aus der Geschäftsver-bindung
mit dem Käufer bleiben die gelieferten Waren
Eigentum von PC&MORE. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo,
soweit PC&MORE Forderungen gegenüber dem Käufer
in laufende Rechnungen bucht
(Kontokorrent-Vorbehalt). Die Vorbehaltsware ist
pfleglich zu behandeln und instandzuhalten, z.B.
durch Vornahme regelmäßiger Inspektions- und
Wartungsarbeiten durch den Käufer und auf Kosten
des Käufers. Wird die Vorbehaltsware mit anderen,
nicht PC&MORE gehörenden Waren verbunden oder
vermischt, so erwirbt PC&MORE Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den nicht PC&MORE gehörenden
Waren. In diesem Falle führt der Käufer die
Verarbeitung nicht für sich sondern für PC&MORE
durch. Für diesen Fall übereignet PC&MORE
mit Eintritt der Bedingung (Verarbeitung) schon
jetzt das Anwartsschaftsrecht an der neu
entstehenden Sache an den Käufer.
Solange der Eigentumsvorbehalt zu Gunsten PC&MORE
besteht, ist der Käufer nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung von PC&MORE zur Veräußerung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder sonstiger
Überlassung der Ware an Dritte berechtigt. Auch
bei Zustimmung von PC&MORE hat sich der Käufer
gegenüber dem Dritten das Eigentum ausdrücklich
vorzubehalten. Die aus dem Weiterverkauf
entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer
schon jetzt in Höhe der seitens PC&MORE
bestehenden Forderung an PC&MORE zur Sicherung
ab. Er ist ermächtigt, diese Forderungen bis zum
Widerruf oder Einstellung seiner Zahlungen für
PC&MORE einzuziehen, wobei die Einzugsermächtigung
von PC&MORE unberührt bleibt. PC&MORE
wird die Forderungen nicht einziehen und die
Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber
PC&MORE ordnungsgemäß nachkommt.
Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Käufer
PC&MORE alle zur Einziehung der abgetretenen
Forderungen erforderlichen Informationen zu geben
bzw. Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner
die Abtretung mitzuteilen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
hat der Käufer PC&MORE unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten
ebenso unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt
der Ware hinzuweisen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die
Forderungen von PC&MORE um mehr als 30 %, so
wird PC&MORE auf Verlangen des Käufers
insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
|
|
9
Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge
sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig.
Zahlungen haben auf eines der in den Rechnungen
von PC&MORE genannten Konten zu erfolgen.
Schecks werden nur erfüllungshal-ber angenommen,
wobei die Zahlung nur dann innerhalb einer
Zahlungsfrist, die nur schriftlich vereinbart
werden kann, erfolgt ist, wenn der Scheckbetrag
einem der angegebenen Konten vor Ablauf der
vereinbarten Zahlungsfrist vorbehaltlos
gutgeschrieben ist.
Bei Zahlungsverzug berechnet PC&MORE
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines
höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
Im Verzugsfalle kann PC&MORE vom Vertrag zurücktreten.
Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist kann
PC&MORE anstelle des Rücktritts
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Im Falle des Rücktritts durch PC&MORE und der
damit einhergehenden Rücknahme der Ware hat
PC&MORE Anspruch auf Ausgleich der infolge des
Vertragsabschlusses getätigten Aufwendungen, wie
z.B. Rücknahmekosten (Transport und Demontage),
Wertminderung durch Preisverfall, Entschädigung für
Gebrauchsüberlassung und Nutzung in angemessener
Höhe.
|
|
10 Zurückbehaltungsrecht
und Haftung
Tritt
nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen
des Käufers eine wesentliche Verschlechterung
ein, durch die die Zahlungsansprüche von PC&MORE
wirtschaftlich gefährdet werden, ist PC&MORE
zur Leistungsverweigerung berechtigt, bis eine
angemessene Sicherheit geleistet ist. Dies gilt
auch für den Fall, dass die die Zahlungsansprüche
von PC&MORE gefährdenden Vermögensverhältnisse
des Käufers bereits bei Vertragsabschluss
vorlagen, PC&MORE aber erst nach
Vertragsabschluss bekannt werden. Weitergehende
Ansprüche von PC&MORE bleiben vorbehalten.
PC&MORE wird von seiner Lieferverpflichtung
frei, wenn der Hersteller die Produktion der
bestellten Waren eingestellt hat oder diese
aufgrund höherer Gewalt nicht mehr möglich ist,
sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss
eingetreten sind und PC&MORE die
Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Über diese
Umstände hat PC&MORE den Käufer unverzüglich
zu benachrichtigen.
Außer in Fällen eigenen groben Verschuldens
(Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) oder des ihrer
leitenden Angestellten haftet PC&MORE begrenzt
auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Keine der Parteien haftet für Verzug oder
Nichterfüllung, wenn dies auf Umständen beruht,
die (unabhängig vom Ort des Ereignisses) außerhalb
der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen. Die
hiervon betroffene Partei informiert die andere
Partei sofort vom Eintritt eines solchen
Ereignisses sowie von seiner Beendigung.
|
|
11
Versicherungspflicht
Ist
der Käufer vertraglich zum Abschluss einer
Versicherung gegen zufälligen Untergang oder
Verschlechterung der Kaufsache verpflichtet und
kommt er dieser Verpflichtung trotz schriftlicher
Mahnung nicht nach, kann PC&MORE diese
Versicherung auf Kosten des Käufers abschließen,
Prämien verauslagen und als Teile der Forderung
aus dem Kaufvertrag einziehen. Leistungen aus der
Versicherung sind, soweit keine besondere
Vereinbarung besteht, für die
Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu
verwerten oder zur Tilgung des Kaufpreises zu
verwenden
|
|
12
Ausfuhrgenehmigung
Der
Käufer haftet bei Weiterveräußerung der von
PC&MORE gelieferten Waren für die Einhaltung
der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen bei
Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland.
|
|
13 Abtretung und
Aufrechnung
Abtretungen
darf der Käufer nur mit Zustimmung von PC&MORE
vornehmen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen
ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um
anerkannte, unbestrittene, oder rechtskräftig
festgestellte Forderungen handelt.
|
|
|
14 Schlußbestimmungen
Erfüllungsort
und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist
Erfurt. PC&MORE kann aber auch am Sitz des Käufers
klagen. Es gilt deutsches Recht.
Änderungen dieser Vereinbarung, gleich welchen
Inhalts, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen
unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit
der übrigen dadurch nicht berührt.
PC&MORE GmbH
01.11.2009
|
|
|
|
|
|
|
|
PC&MORE GmbH
|
Telefon:
|
036208
79 208
|
|
Auf dem Rode 18 |
Fax:
|
036208
79 209
|
|
99100 Erfurt |
e-Mail: |
pcmore@pcmore-erfurt.de
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|