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Allgemeine Geschäftsbedingungen der PC&MORE GmbH  

 

 
1 Allgemeines
Es gelten für Angebote und Lieferungen von PC&MORE diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorbehaltlich hiervon abweichender individualvertraglicher Regelungen sowie der allgemeinen Vertragsbedingungen für Computerprogramme und Programmpflege, Consulting. Die Anwendung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen (Geltungs-klausel).
 

2 Preise
Die Preise berechnen sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit. Im Preis nicht enthalten sind die Kosten für Versand, Transportversicherung und Montage. Anderslautende Bedingungen sind auf den jeweils gültigen Bestellformularen vermerkt.
Teilleistungen können von PC&MORE abgerechnet werden, wenn die Teilleistung in ihrer Funktionalität abgeschlossen ist. Tritt der Käufer nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück ohne hierzu berechtigt zu sein, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % des Warenwertes berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt PC&MORE vorbehalten. Demgegenüber wird dem Käufer die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadensbetrages eingeräumt
 

3 Änderungsvorbehalt

IT-Produkte unterliegen der ständigen technischen Änderungen und Neuerungen, deshalb müssen Nachfolgeprodukte gegebenenfalls akzeptiert werden. Serienmäßig hergestellte Stücke werden nach Muster verkauft. Jeweils geringfügige Änderungen durch Modell- und Produktionsumstellungen bleiben vorbehalten, und müssen durch den Käufer akzeptiert werden. Angebote sind freibleibend.
 

4 Lieferbedingungen
Liefertermine oder -fristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch PC&MORE, um verbindlich zu sein. Lieferfristen beginnen – soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde – mit Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Möglichkeit der Vereinbarung neuer Lieferfristen, z.B. bei Vertragsänderungen, -erweiterungen etc. bleibt hiervon unberührt.
Bei Überschreitung des Liefertermins hat der Käufer PC&MORE eine angemessene Nachfrist zu setzen. Beruht die Überschreitung des Liefertermins auf einem Verschulden Dritter – z.B. des Herstellers, Lieferanten oder beauftragten Spediteurs – so ist ein Rücktritt des Käufers ausgeschlossen, anderweitige Rechtsansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
Zum vereinbarten Preis werden Liefer- und Versandkosten sowie eine evtl. von dem Käufer gewünschte Transportversicherung zusätzlich berechnet.
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Käufer über. Der Käufer haftet dafür, dass die Warenübergabe in seinem Bereich mit üblichen Transportmitteln erfolgen kann. Unabhängig hiervon ist die Geltendmachung von Ansprüchen des Käufers von der Reklamation und Aufnahme gegenüber dem Transportunternehmen sowie der Mitteilung an PC&MORE abhängig.
Die Gefahr bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer, die frachtfrei zu erfolgen haben, trägt der Käufer bis zur Übergabe in den jeweiligen Geschäftsräumen von PC&MORE.
 

5 Annahmeverzug des Käufers
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann PC&MORE vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Bei der Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann PC&MORE 25 % des vereinbarten Nettokaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden bei PC&MORE nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. PC&MORE bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
 

6 Installation und Montage
Sofern nicht anders vereinbart übernimmt PC&MORE lediglich die Aufstellung und Installation der Ware gegen zusätzliche Vergütung. Dabei sind die Mitarbeiter von PC&MORE nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Aufstellung, Montage oder Installation hinausgehen. Der Käufer hat auf Montagerisiken wie z.B. Elektro- und Wasserleitungen oder zu dünne Wände hinzuweisen. Die Entfernung alter Geräte obliegt ausschließlich dem Käufer. Offensichtlich fehler- bzw. mangelhaft durchgeführte Montagearbeiten müssen innerhalb von 14 Tagen ab Ausführung schriftlich angemahnt werden.
 

7 Gewährleistung und Mängelrügen
Betreffend Software wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen garantiert fehlerfrei laufen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Software in allen Funktionen den Anforderungen des Käufers entspricht. Auf mögliche Unverträglichkeiten zwischen Hardware und Software grundsätztlich ebenso wie Unverträglichkeiten zwischen alter Hardware und neuer Software und umgekehrt wird ausdrücklich hingewiesen. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse.
Unbeschadet dessen kann PC&MORE zunächst im Falle rechtzeitig und begründeter Mängelrügen wahlweise nachbessern oder Ersatzlieferung leisten. Der Käufer kann die Rückgängig-machung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die 3 malige Nachbesserung fehlschlägt oder PC&MORE die Ersatzlieferung verweigert oder die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener Frist erbringt. Die Nachbesserung erfolgt grundsätzlich bei PC&MORE, oder wenn dies mit dem Käufer vereinbart ist, auch vor Ort.
Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften von Software ist die Gewährleistung auf Mangelschäden begrenzt und für solche Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, die nicht von der Zusicherung umfasst sind und auch nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch PC&MORE zu vertreten sind.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware nicht entsprechend der jeweiligen Produktspezifikation betrieben, insbesondere unsachgemäße Reparaturmaßnahmen, Eingriffe durchgeführt oder sonstige Veränderungen vorgenommen wurden.
Die Gewährleistung erstreckt sich ferner nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder Vandalismus entstehen. Gleiches gilt für die Nichtnutzbarkeit zugesicherter Eigenschaften aufgrund besonderer technischer oder sonstiger besonderer Umweltbedingungen, die PC&MORE nicht mitgeteilt worden sind.
Soweit keine hiervon abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, verjähren Gewährleis-tungsansprüche des Käufers binnen einer Frist von sechs Monaten ab Besitzeinräumung. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der
Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Besitzeinräumung schriftlich rügt. § 377 HGB bleibt im übrigen unberührt
 

8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von PC&MORE aus der Geschäftsver-bindung mit dem Käufer bleiben die gelieferten Waren Eigentum von PC&MORE. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit PC&MORE Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen bucht (Kontokorrent-Vorbehalt). Die Vorbehaltsware ist pfleglich zu behandeln und instandzuhalten, z.B. durch Vornahme regelmäßiger Inspektions- und Wartungsarbeiten durch den Käufer und auf Kosten des Käufers. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht PC&MORE gehörenden Waren verbunden oder vermischt, so erwirbt PC&MORE Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den nicht PC&MORE gehörenden Waren. In diesem Falle führt der Käufer die Verarbeitung nicht für sich sondern für PC&MORE durch. Für diesen Fall übereignet PC&MORE mit Eintritt der Bedingung (Verarbeitung) schon jetzt das Anwartsschaftsrecht an der neu entstehenden Sache an den Käufer.
Solange der Eigentumsvorbehalt zu Gunsten PC&MORE besteht, ist der Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PC&MORE zur Veräußerung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder sonstiger Überlassung der Ware an Dritte berechtigt. Auch bei Zustimmung von PC&MORE hat sich der Käufer gegenüber dem Dritten das Eigentum ausdrücklich vorzubehalten. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in Höhe der seitens PC&MORE bestehenden Forderung an PC&MORE zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf oder Einstellung seiner Zahlungen für PC&MORE einzuziehen, wobei die Einzugsermächtigung von PC&MORE unberührt bleibt. PC&MORE wird die Forderungen nicht einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber PC&MORE ordnungsgemäß nachkommt.
Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Käufer PC&MORE alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen zu geben bzw. Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer PC&MORE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten ebenso unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Ware hinzuweisen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von PC&MORE um mehr als 30 %, so wird PC&MORE auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
 

9 Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig. Zahlungen haben auf eines der in den Rechnungen von PC&MORE genannten Konten zu erfolgen. Schecks werden nur erfüllungshal-ber angenommen, wobei die Zahlung nur dann innerhalb einer Zahlungsfrist, die nur schriftlich vereinbart werden kann, erfolgt ist, wenn der Scheckbetrag einem der angegebenen Konten vor Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist.
Bei Zahlungsverzug berechnet PC&MORE Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
Im Verzugsfalle kann PC&MORE vom Vertrag zurücktreten. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist kann PC&MORE anstelle des Rücktritts Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Im Falle des Rücktritts durch PC&MORE und der damit einhergehenden Rücknahme der Ware hat PC&MORE Anspruch auf Ausgleich der infolge des Vertragsabschlusses getätigten Aufwendungen, wie z.B. Rücknahmekosten (Transport und Demontage), Wertminderung durch Preisverfall, Entschädigung für Gebrauchsüberlassung und Nutzung in angemessener Höhe.
 

10 Zurückbehaltungsrecht und Haftung
Tritt nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die die Zahlungsansprüche von PC&MORE wirtschaftlich gefährdet werden, ist PC&MORE zur Leistungsverweigerung berechtigt, bis eine angemessene Sicherheit geleistet ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die die Zahlungsansprüche von PC&MORE gefährdenden Vermögensverhältnisse des Käufers bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, PC&MORE aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werden. Weitergehende Ansprüche von PC&MORE bleiben vorbehalten.
PC&MORE wird von seiner Lieferverpflichtung frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Waren eingestellt hat oder diese aufgrund höherer Gewalt nicht mehr möglich ist, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und PC&MORE die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Über diese Umstände hat PC&MORE den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Außer in Fällen eigenen groben Verschuldens (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) oder des ihrer leitenden Angestellten haftet PC&MORE begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Keine der Parteien haftet für Verzug oder Nichterfüllung, wenn dies auf Umständen beruht, die (unabhängig vom Ort des Ereignisses) außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen. Die hiervon betroffene Partei informiert die andere Partei sofort vom Eintritt eines solchen Ereignisses sowie von seiner Beendigung.
 

11 Versicherungspflicht
Ist der Käufer vertraglich zum Abschluss einer Versicherung gegen zufälligen Untergang oder Verschlechterung der Kaufsache verpflichtet und kommt er dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, kann PC&MORE diese Versicherung auf Kosten des Käufers abschließen, Prämien verauslagen und als Teile der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen. Leistungen aus der Versicherung sind, soweit keine besondere Vereinbarung besteht, für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwerten oder zur Tilgung des Kaufpreises zu verwenden
 

12 Ausfuhrgenehmigung
Der Käufer haftet bei Weiterveräußerung der von PC&MORE gelieferten Waren für die Einhaltung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen bei Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland.
 

13 Abtretung und Aufrechnung
Abtretungen darf der Käufer nur mit Zustimmung von PC&MORE vornehmen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um anerkannte, unbestrittene, oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
 


14 Schlußbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Erfurt. PC&MORE kann aber auch am Sitz des Käufers klagen. Es gilt deutsches Recht.
Änderungen dieser Vereinbarung, gleich welchen Inhalts, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.


PC&MORE GmbH
01.11.2009

 

 

PC&MORE GmbH Telefon: 036208 79 208
Auf dem Rode 18 Fax: 036208 79 209
99100 Erfurt e-Mail: pcmore@pcmore-erfurt.de